Ein gemeinsamer Kredit kann in vielen Lebenssituationen sinnvoll sein – etwa beim Hauskauf, Autokauf oder größeren Investitionen. Doch was passiert, wenn sich die Lebensumstände ändern, etwa durch Trennung, Scheidung oder finanzielle Schwierigkeiten?
Wer zahlt den Kredit weiter, und wie kann man aus einem solchen Vertrag aussteigen?
In diesem Artikel erfahren Sie, welche Möglichkeiten es gibt, aus einem gemeinsamen Kreditvertrag auszusteigen, welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind und wie Sie Risiken für Ihre Bonität vermeiden können.
Was ist ein gemeinsamer Kredit und wie funktioniert er?
Ein gemeinsamer Kredit bedeutet, dass zwei oder mehr Personen gemeinsam einen Kreditvertrag unterschreiben und somit auch gemeinsam für die Rückzahlung verantwortlich sind. Im Vertrag steht bei gemeinsamen Kredit, dass alle Kreditnehmer als sogenannte Gesamtschuldner haften. Das bedeutet: Zahlt einer nicht, muss der andere trotzdem die gesamte Summe bedienen.
Auch in der Schufa steht bei gemeinsamen Kredit der volle Kreditbetrag für alle Beteiligten, nicht nur anteilig. Das kann sich auf die Bonität auswirken, vor allem wenn es zu Zahlungsausfällen kommt oder wenn ein Partner seine Raten nicht mehr begleichen kann.
Ein gemeinsamer Kredit wird häufig von Ehepartnern oder Lebensgefährten genutzt, kann aber auch unter Geschäftspartnern oder Freunden abgeschlossen werden.
Gründe für den Ausstieg aus einer gemeinsamen Kreditfinanzierung
Es gibt verschiedene Gründe, warum Kreditnehmer aus einem gemeinsamen Kredit aussteigen möchten. Häufige Auslöser sind:
Gemeinsamer Kredit und Trennung: Wenn Paare sich trennen, stellt sich oft die Frage, wer den Kredit weiterzahlt und ob eine Entlassung aus dem Vertrag möglich ist.
Gemeinsamer Kredit bei Scheidung: Bei einer Scheidung wird die finanzielle Situation oft neu geregelt. Dabei muss geklärt werden, wie mit bestehenden Krediten umgegangen wird.
Trennung, gemeinsames Haus + Kredit: Wenn ein Haus gemeinsam gekauft wurde, aber einer ausziehen möchte, muss entschieden werden, ob das Haus verkauft, einer den Kredit übernimmt oder eine Umschuldung erfolgt.
Finanzielle Schwierigkeiten: Wenn einer der Partner seine Raten nicht mehr zahlen kann, steigt das Risiko für den anderen Kreditnehmer.
Diese Situationen erfordern oft schnelle und klare Entscheidungen, um finanzielle Schäden und negative Auswirkungen auf die Bonität zu vermeiden.
Möglichkeiten, aus dem gemeinsamen Kredit auszusteigen
Viele Kreditnehmer fragen sich: Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus? Tatsächlich gibt es mehrere Optionen, um die eigene Haftung zu beenden oder den Kredit neu zu strukturieren:
Refinanzierung:
Eine Möglichkeit ist die Umschuldung des bestehenden Kredits auf einen neuen Kredit, der nur auf den Namen eines Kreditnehmers läuft. So wird der andere Partner vollständig aus dem Vertrag entlassen.Verkauf des finanzierten Objekts:
Wenn es um ein Haus oder ein Auto geht, kann ein Verkauf eine Lösung sein. Mit dem Erlös wird der Kredit abgelöst und alle Parteien sind schuldenfrei.Verhandlungen mit der Bank:
Manche Banken lassen unter bestimmten Bedingungen einen Kreditnehmer aus dem Vertrag raus, wenn die verbleibende Person ausreichend zahlungsfähig ist.Gerichtliche Schritte:
Wenn keine Einigung erzielt wird, kann ein Gericht entscheiden. Dies ist jedoch zeit- und kostenintensiv und sollte die letzte Option sein.
Egal für welche Lösung man sich entscheidet: Eine gute Kommunikation zwischen allen Beteiligten und mit der Bank ist entscheidend, um unnötige Risiken zu vermeiden.
Was passiert mit dem gemeinsamen Kredit bei Trennung oder Scheidung?
Viele Betroffene fragen sich: Was passiert mit einem gemeinsamen Kredit bei Scheidung oder Trennung? Grundsätzlich gilt: Beide Kreditnehmer haften weiterhin gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, die Bank interessiert sich nicht dafür, wer in der Beziehung den Kredit genutzt oder bezahlt hat – sie will nur ihr Geld zurück.
Bei einer Trennung oder Scheidung müssen die Partner untereinander klären, wer den gemeinsamen Kredit bei Trennung oder Scheidung weiter bezahlt. Häufige Lösungen sind:
Einer übernimmt den Kredit allein: Dafür ist oft eine Umschuldung notwendig.
Verkauf des Objekts: Der Kredit wird mit dem Verkaufserlös abgelöst.
Neue Vereinbarungen mit der Bank: Unter bestimmten Umständen kann ein Kreditnehmer aus dem Vertrag entlassen werden.
Ohne klare Regelung kann es zu finanziellen Belastungen für beide Parteien kommen, besonders wenn einer nicht mehr zahlt.
Wenn ein Partner nicht mehr zahlt – Risiken und Lösungen
Ein großes Problem entsteht, wenn bei einem gemeinsamen Kredit einer nicht mehr zahlt. In diesem Fall muss der andere Partner trotzdem die gesamte Summe weiter bedienen, da beide Kreditnehmer gesamtschuldnerisch haften.
Wenn der Ex-Partner bei einem gemeinsamen Kredit nicht zahlt, drohen:
Negative Schufa-Einträge für beide Kreditnehmer
Zusätzliche Zins- und Mahnkosten
Rechtliche Schritte der Bank, falls die Raten dauerhaft ausbleiben
Mögliche Lösungen:
Schnelle Kommunikation mit der Bank, um Zahlungspausen oder Umschuldungen zu vereinbaren
Verkauf des finanzierten Objekts, um den Kredit vollständig abzulösen
Verbindliche Vereinbarungen zwischen den Kreditnehmern, um klare Zuständigkeiten zu schaffen
Je früher gehandelt wird, desto größer sind die Chancen, größere finanzielle Schäden zu vermeiden.
Gemeinsamer Kredit und Privatinsolvenz
Kommt es zu einer Privatinsolvenz eines Ehepartners mit gemeinsamem Kredit, fragen sich viele Betroffene, wer die Rückzahlung übernimmt. Grundsätzlich gilt:
Bei einer Privatinsolvenz des Ehepartners bleibt der andere Kreditnehmer weiterhin voll verantwortlich für den gesamten Kreditbetrag.
Die Bank kann sich nicht an den Insolvenzverwalter wenden, solange ein weiterer Kreditnehmer im Vertrag steht.
Der Kredit wird in der Regel nicht automatisch mit in die Insolvenz aufgenommen, es sei denn, beide Partner melden Insolvenz an.
Das bedeutet: Die Privatinsolvenz des Ehepartners bei gemeinsamem Kredit schützt den anderen Partner nicht vor finanziellen Verpflichtungen. Eine Lösung kann nur über Umschuldung, Verkauf des Objekts oder individuelle Vereinbarungen erfolgen.
Häufige Fragen (Gemeinsamer Kredit)
Wie komme ich aus einem gemeinsamen Kredit raus? → Möglichkeiten sind Refinanzierung, Verkauf des Objekts, Verhandlungen mit der Bank oder notfalls gerichtliche Schritte.
Was passiert mit einem gemeinsamen Kredit bei Scheidung? → Beide Kreditnehmer haften weiterhin gesamtschuldnerisch, auch nach der Scheidung. Eine Umschuldung oder eine interne Vereinbarung ist notwendig.
Wer zahlt den Kredit bei Trennung, wenn einer nicht mehr zahlt? → Die Bank kann sich an beide Kreditnehmer wenden. Zahlt einer nicht, muss der andere die volle Summe übernehmen.
Bleibt ein gemeinsamer Kredit in der Schufa stehen? → Ja, der Kredit steht bei beiden Kreditnehmern vollständig in der Schufa, bis er abbezahlt ist.
Was tun, wenn der Ex-Partner bei einem gemeinsamen Kredit nicht mehr zahlt? → Sofortige Kontaktaufnahme mit der Bank ist wichtig, um Umschuldung, Ratenpausen oder andere Lösungen zu verhandeln.
Fazit – Rechtzeitig handeln und Risiken vermeiden
Ein gemeinsamer Kredit bringt Vorteile, aber auch Risiken mit sich. Kommt es zu Trennung, Scheidung oder finanziellen Problemen, kann die Situation schnell kompliziert werden. Wichtig ist, frühzeitig mit der Bank und dem anderen Kreditnehmer zu sprechen, um Lösungen wie Refinanzierung, Verkauf oder Umschuldung zu prüfen.
Je eher gehandelt wird, desto geringer ist das Risiko von negativen Schufa-Einträgen oder hohen Zusatzkosten. Im Zweifel kann auch eine rechtliche Beratung sinnvoll sein, um die eigenen finanziellen Interessen zu schützen.