Privatkredit Bankkredit als Alternative

Privatkredit | Bankkredit – Ein Privatkredit kann heute für Sie die perfekte Zwischenfinanzierung bedeuten, wenn Sie auf ein günstiges Angebot (Hauskauf, Autofinanzierung) nicht verzichten wollen.

Zwar sind momentan günstige Bankenkredite zu erhalten.

Alternativ könnten Sie dennoch über eine Kreditgewährung im Bekanntenkreis nachdenken. Private Gründe könnten vorliegen, die einen Bankenkredit ausschließen. Im Grunde genommen reicht es aus, wenn sich Kreditgeber und Kreditnehmer einig sind. Formvorschriften oder gar die Pflicht, einen Darlehensvertrag vor einem Notar abzuschließen, gibt es noch nicht. Doch auch bei einer Kreditgewährung unter Bekannten sollten Sie einige wichtige Punkte beachten. Sie sparen sich damit späteren Ärger und Enttäuschung.

Schriftliche Darlehensvereinbarung

Gestalten Sie stets eine Darlehensvereinbarung in schriftlicher Form. Andernfalls haben Sie als Darlehensgeber das Nachsehen, wenn es zum Streit kommt. Sie müssten beweisen, dass Sie das Geld als Darlehen und nicht als Geschenk vergeben haben. Der verhandelte Zinssatz sollte ebenfalls schriftlich fixiert worden sein.

Notieren Sie die tatsächliche Kreditsumme und das Datum der Auszahlung. Sind sich beide Parteien einig, dass das gewährte Darlehen zinsfrei sein soll, formulieren Sie diese Vereinbarung. Ist eine Darlehensverzinsung vereinbart, könnte die folgende Formulierung passen: Das Darlehen ist ab…(Datum) jährlich mit …Prozent (Zinssatz) zu verzinsen. Vermerken Sie zusätzlich, dass der Zins jeweils bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für das vorangegangene Kalendervierteljahr zu zahlen ist. Natürlich sind auch andere Vereinbarungen möglich und in Schriftform vereinbar.

Bankkredit – Privatkredit Ratenzahlungen

Wenn Sie den Zeitpunkt der Rückzahlung oder mögliche Ratenzahlungen nicht festhalten, greift die gesetzliche Regelung. Diese besagt, dass der Kredit jederzeit mit einer Dreimonatsfrist gekündigt werden kann. Ist die Frist verstrichen, muss das Geld bezahlt werden. Zahlt der Kreditnehmer nicht, kann der Darlehensgeber über das Amtsgericht einen Mahnbescheid veranlassen. Und wenn der Schuldner diesem nicht widerspricht, kann er einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Er hat auch die Möglichkeit, sofort gerichtliche Schritte einzuleiten.

Die Höhe des Zinses können die Vertragspartner frei bestimmen. Überschreitet er jedoch das Doppelte dessen, was Banken üblicherweise verlangen, ist das Wucher. Diese getroffene Vereinbarung ist ungültig und es wird kein Zins fällig. Leichter haben Sie es als Darlehensgeber hinsichtlich der Sicherheit und einer Besteuerung, wenn Ihr Schuldner eine Sicherheit bietet und diese im Vertrag vermerkt wird.